Stoff: Cannabis (THC)
Wirkungsdauer : 2-4 Stunden
Nachweis im Blut : bis zu 12 Stunden bzw. 2-3 Tage (Abbauprodukte) bei gelegentlichem und 3 Wochen bei regelmäßigem Konsum
Nachweis im Urin : bei einmaligem Konsum 7-10 Tage, bei häufigerem Konsum bis zu 8 Wochen
Stoff: Speed (Amphetamin)
Wirkungsdauer : 2-4 Stunden
Nachweis im Blut : 6 Stunden
Nachweis im Urin : 1-4 Tage (Ausscheidung stark pH-Wert abhängig)
Stoff: Ecstasy (MDMA)
Wirkungsdauer : 3-5 Stunden
Nachweis im Blut : bis zu 24 Stunden
Nachweis im Urin : 1-4 Tage (Ausscheidung stark pH-Wert abhängig)
Stoff: LSD
Wirkungsdauer : 6-12 Stunden
Nachweis im Blut : bis zu 12 Stunden
Nachweis im Urin : bis 3 Tage (wird in Speziallabors durch Radioimmunoassay= RIA getestet)
Stoff: Kokain
Wirkungsdauer : 1-2 Stunden
Nachweis im Blut : einige Stunden; Benzoylekgonin einige Tage
Nachweis im Urin : Kokain einige Stunden, Stoffwechselprodukte Benzoylekgonin bis zu 3 Tage
(bei chronischem Konsum 15-22 Tage)
Stoff: Heroin
Wirkungsdauer : 3-6 Stunden
Nachweis im Blut : bis zu 8 Stunden
Nachweis im Urin : 2-3 Tage
Stoff: Barbiturate
Wirkungsdauer : 3-24 Stunden
Nachweis im Blut : einige Stunden bis zu drei Tagen
Nachweis im Urin : a. 24 Std. (kurz wirksame), bis zu 3 Wochen (lang wirksame)
Stoff: Benzodiazepine
Wirkungsdauer : 4-12 Stunden
Nachweis im Blut : einige Stunden bis zu drei Tagen
Nachweis im Urin : geringe Menge: bis 3 Tage, Langzeiteinnahme: 4-6 Wochen
Stoff: Crystal (Methamphetamin)
Wirkungsdauer : 4-12 Stunden
Nachweis im Blut : einige Stunden
Nachweis im Urin : 2-7 Tage
Alle Angaben ohne Gewähr.
(Wir haben verschiedenste Literatur ausgewertet, welche teilweise widersprüchliche Angaben dazu enthielt. Auch die Angaben der Hersteller von Urintests sind größtenteils verschieden. Nachweiszeiten sind generell von der konsumierten Menge
und Konsumhäufigkeit sowie bei Urintests meist vom ph- Wert und Konzentration des Harns abhängig.)
NACHWEIS IM HAAR
In Haaren (alle Körperhaare) ist der Konsum verschiedener Substanzen praktisch zeitlich unbegrenzt nachweisbar.
Zur Nachweisfähigkeit (Eine Information der HC DrugIdent GmbH):
Ein amerikanischer Anbieter nutzt das sogenannte RIAH ( Radioimmunoassay of Hair ) zur Untersuchung von Haaren nach Zerfallsprodukten von Drogen. Dieses Verfahren wurde von dieser Firma entwickelt und patentiert. Tatsächlich gibt es hierbei
allerdings etliche verschiedene Nachweisverfahren, wobei zahlreiche auch von deutschen Ärzten mitentwickelt wurden, beispielsweise von Dr. Hans Sachs (München). Alle Testverfahren unterscheiden sich nur unwesentlich in ihrer
Aussagefähigkeit. Das Partnerlabor der HC DrugIdent GmbH, das Institut für Rechtsmedizin des ZKH Bremen, nutzt FPIA (Fluoreszenzpolarisationsimmunoassay), welches in der Lage ist, Drogenzerfallsprodukte nachzuweisen. Bei diesem Verfahren
handelt es sich um ein Drogenscreening, welches generellen Drogenkonsum aufdeckt. Für die Analyse reicht schon eine Haarmenge von 50 mg pro nachzuweisenden Stofftyp aus. Dieses entspricht plastisch in etwa der Menge eines 1 cm langen,
bleistiftdicken Haarstranges. Je länger jedoch die Haare sind, desto länger läßt sich auch der Drogenkonsum nachweisen, da die Zerfallsprodukte über den Blutkreislauf des Körpers durch die Haarwurzel in die Haare einwachsen (Beispiel: 12 cm
lange Haare lassen in den meisten Fällen Rückschlüsse auf ein komplettes Jahr – 12 Monate – zu). Dieses Verfahren wird beim Drogentest HC04 der HC DrugIdent GmbH (
www.drugident.com) verwendet.
Eine weiterführende Untersuchung mittels GC/MS-Verfahren, welche Gaschromatographie und Massenspektrometrie nutzt, bietet zudem die Möglichkeit festzustellen, über welchen Zeitraum und welche Drogenmenge konsumiert worden ist. Vor Gericht
ist diese Testform zugelassen und wird in verschiedenen Fällen genutzt. Dieses Verfahren wird beim Drogentest HC09 der HC DrugIdent GmbH verwendet.
NACHWEIS IM URIN
Was wird bei einer Urinprobe gemacht/nachgewiesen? Für verschiedenste Zwecke gibt es Urinproben: um Krankheiten und Infektionen festzustellen, um den ‚Gesundheits‘-Zustand festzustellen und auch, um nach Drogen (bzw. nach deren
nachweisbaren Stoffwechsleprodukten) zu suchen.
Es gibt verschiedenste Urinproben-‚Methoden‘ und -‚Gerätschaften‘.
Anbieter sind z.B. (dort kann man auch detaillierte Informationen bekommen):
www.vonminden.de
www.drugident.com
Meist handelt es sich um Teststreifen, die in den noch ‚warmen‘ Urin eingetaucht werden müssen und die nach einigen Minuten eine Verfärbung an einer oder mehreren Stellen (teilweise auch zur Kontrolle für ein negatives Testergebnis)
anzeigen. Es gibt sowohl Tests, die nur nach einer Substanz suchen, als auch Tests, die gleich auf mehrere Substanzen testen.
Üblicherweise werden Teststreifen für Opiate (Heroin, Codein, Morphin etc.), Methadon, Speed (Amphetamin), Ecstasy (MDMA, MDA, MDEA etc.), Methamphetamin, Kokain, Cannabinoide, Barbiturate, Benzodiazepine, PCP und trizyklische
Antidepressiva angeboten.
Bei den Teststreifen wird meistens das Prinzip des ‚Kompetitiven Immunoassays‘ angewendet. Diese Teststreifen haben jeweils eine Nachweisgrenze (CutOff-Wert), ab der eine bestimmte Konzentration der Droge bzw. ihrer Stoffwechselprodukte im
Urin nachgewiesen werden können.
Urinproben können aber auch in ein Labor versendet werden und dort mit anderen Verfahren auf die verschiedensten Substanzen getestet werden. Dort kann man auch eine Aussage zur Höhe der Konzentration der Drogen bzw. Stoffwechselprodukte
machen – daraus kann man wiederum Schlüsse auf die Menge und Häufigkeit des Konsums ziehen.
HIER BEKOMMT IHR EINEN ANHALTSPUNKT WIE LANGE THC BEI EUCH NACHWEISBAR SEIN KANN:
THC-RECHNER: www.suchtzentrum.de/drugscouts/dsv3/fruehling/calc_thc.exe (nur Windows)
Links
IG Metall : Empfehlung der IG Metall zum Umgang mit Drogentests/Drogenscreenings im Betrieb
www.vonminden.de – Drogenschnelltests
www.drugident.com – Anbieter von Haaranalysen
www.verkehrsthek.de – Informationen zu Drogen im Strassenverkehr
www.anwalt-hls.de//hanf/index.htm – Cannabis und Führerschein – rechtliche Grundlagen
www.drogenscreening.info – Informationen zum Drogenscreening
timestream.org/bin/drugcheck.pl – Betriebe, die Drogentests durchführen