Harte Linie bald passé?
Eine von der Regierung Macron beauftragte Rechtskommission unterbreitete der Nationalversammlung zwei Vorschläge, die Drogengesetze des Landes zu verändern. Offen ist, welcher Vorschlag zum Zug kommt.
Von Uwe
Ist die harte in französische Linie bei Drogenvergehen vor dem Hintergrund der weltweiten Neubesinnung auf die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten von Cannabis bald passé? Frankreichs neuer Sonnenkönig, Präsident Emmanuel Macron hatte im Wahlkampf die Legalisierung von Cannabis zugesichert und gewählt die Kommission an den Start gebracht. Jetzt könnte er, wie es Neudeutsch heisst, liefern. Zunächst liegen aus der Kommission zwei Vorschläge vor.
Progressive Kommissionsvorschläge
Bis zu der Umsetzung eines Vorschlags kann es dauern – ‚naturellement‘. Ein Vorschlag lautet, bei Besitz – wohl einer als Eigenbedarf anzusehenden Menge einer Droge – erfolgt eine Geldstrafe zwischen 150-200 Euro. Wird diese Geldstrafe nicht innerhalb einer bestimmten Zeit bezahlt, zurück auf Strafverfolgung. Der zweite Vorschlag lautet, bei Konsum oder Besitz (wie oben) gelten als Verstoss, nicht als Verbrechen. Grundsätzlich erfolgt keine Strafverfolgung, aber abhängig von der Zahl der Vergehen ansteigende Geldstrafen. Beide Vorschläge verbreiten einen
entkriminalisierenden Geist. Frankreichs harte Linie bei Drogenvergehen wackelt.
Bevor Begeisterung aufkommt, neben dem traditionellen Hemmnis Papier kann auch Nichtgefallen den Vorschlägen Schwung nehmen. Vor 20 Jahren verstaubten vom deutschen und französischen Gesundheitsministerien in Auftrag gegebene Studien in Schubladen. In Deutschland verstaubten die Kleiber-Kovar-Studie, in Frankreich der Roques-Bericht. Der hohe Reformdruck in beiden Ländern war so routiniert gebannt. Obwohl beide Papiere den jeweiligen Drogengesetzen die wissenschaftliche Basis entzogen, insbesondere bei Cannabis, passierte mit den Erkenntnissen und Empfehlungen der Studien nix! Nicht der einzige Fall von Regierungsberatungsresistenz. In Grossbritannien wurde einige Jahre später der nationale Drogenberater abgesetzt. Weil er sich ebenfalls für eine Neueinstufung psychedelischer Drogen ausgesprochen hatte und Cannabis, LSD und Ecstasy als weniger
schädigend einstufte als Alkohol und Tabak. Hier wie dort, Problem gelöst!
Frankreich braucht Reformen
Ob den Wahlversprechen Macrons ein anderes Schicksal vergönnt ist? Der Reformdruck in Frankreich mit überfüllten Gefängnisse und überlasteter Polizei und Justiz sowie einem mageren Erfolg der Drogengesetzgebung – kaum irgendwo wird soviel gekifft wie in Frankreich – ist unverändert hoch. Die in Frankreich gemessen an Deutschland zweifellos härteren Strafandrohungen sind offensichtlich wirkungslos. Selbst Eigenbedarf kann 10 Jahre Haft oder eine Strafe von 7.5 Millionen Euro nach sich ziehen, grundsätzlich sind Produktion, Besitz, Verkauf sowie Kauf und Konsum von Betäubungsmitteln verboten, wobei sich die Höhe der Strafe an der Art des Verstoßes orientiert. Bei Cannabiskonsum beträgt die Höchststrafe 1 Jahr Gefängnis oder eine Geldbuße von maximal 3750 Euro. Doch ein Cannabiskonsument kann durchaus als Drogenhändler angeklagt werden.
Denn, falls ihr es vergessen habt: 10 Jahre bei Eigenbedarf! Zwar mangelt es diesem völlig undiplomatischen Strafhammer auf dem Papier faktisch an der abschreckenden Wirkung, doch er verleiht den Flics enormen Spielraum. Wenn kleinste Mengen Riesenstrafen nach sich ziehen könnten, können die Flics selbst bei kleinsten Mengen alle Register ziehen – selbst wenn hinterher die Justiz strafmasstechnisch nicht mitzieht. Wie in Deutschland und anderswo, sehr viel Aufwand, wenig Ergebnis. Überdies, was selbst außerhalb Frankreichs kein Geheimnis mehr ist, nutzen die Flics den grande Spielraum in diskriminierender Manier aus. Ebenfalls kein exklusiver Befund, auch in den USA, werden Amerikaner afrikanischer oder südamerikanischer Herkunft deutlich härter von den Cops verfolgt als weisse Amerikaner. Von der demütigenden Standardbehandlung wie Schwerverbrecher und Bürger zweiter Klasse können nicht bloss junge Männer mit Migrationshintergrund in den Banlieue ein Liedchen singen. Verbrechensbekämpfung mutiert zur (Menschen)jagd und wird so auch kommuniziert.
Photo: PAR AFP
Kein medizinisches Cannabis in Frankreich
20 Jahre oder Geldbußen von 7.500.000 Euro lauten die Strafen für die Produktion von Drogen. Medizinisches Cannabis ist in Frankreich bislang nicht erlaubt, Anbau für den “persönlichen Bedarf” ist ebenfalls verboten.
Medikamente auf Cannabisbasis sind hingegen seit 2013 erhältlich, seit 2015 Mittel wie Sativex für Multiple Sklerose Patienten. CBD Produkte allerdings werden in Frankreich verkauft.
Mindeststrafe für Wiederholungstäter
Allgemein berechnet sich das Strafmaß aus beschlagnahmte Menge mal krimineller Vergangenheit des Straftäters. Reine Konsumenten, wegen klein(st)er Mengen Cannabis verhaftet, werden ohne nachweisliche Verstrickungen zu Anbau oder Handel kaum angeklagt, aber bei mehrmaligem Konsum, bei Migrationshintergrund und/oder Stadtrandwohnsitz sieht das schon anders aus.
Darüber hinaus trotz überbelegter Frankreichs Gefängnisse kann wegen des Konsums und Besitzes kleiner Mengen Cannabis oder des Anbaus für den persönlichen Bedarf aufgrund eines Gesetzes aus dem Jahr 2007 – Stichwort: obligatorische Strafverfolgung für Wiederholungstäter – eine Mindeststrafe von 4 Jahren Gefängnis verhängt werden (ähnlich wie in Kalifornien: ‚Three Strikes and your are OUT‘).
Gesetze und Bestrebungen lesen sich insoweit leicht widersprüchlich und gewohnt willkürlich. Je ausgebildeter die Vorurteile der Polizei, desto größer die Willkür. Kleine Menge, Franzose, weiß, keine Vorstrafen ? Möglicherweise Ermahnung, Konfiszierung, Geldstrafe. Kleine Menge, Ausländer oder Migrationshintergrund, nicht das erste Mal?
Da dürfte es bei einer Ermahnung und Geldstrafe nicht bleiben – möglicherweise. Tatsache ist, 2015 wurden in kaum mehr als 2% Drogendelikten Haftstrafen ausgesprochen. Inwieweit die Kommissionsvorschläge hier Verbesserung und Klarheit bringen, bleibt abzuwarten. Soziale Probleme und xenophobe Einstellungen lassen sich nicht per Kommissionsvorschlag aufheben.
Last not least, eine spezielle Façon französischen Drogenrechts bestraft die Darstellung illegalisierter Drogen in einem positiven Licht. Weil dies als Anstiftung zum Konsum der betreffenden oder anderer Drogen aufgefasst werden kann, aber nicht muss. Selbst Aufklärung etwa Richtung Safer Use droht theoretisch stets Haft, ein weiteres Einfallstor für strafrechtliche Ermittlungen und Behinderungen. Ob der entkriminalisierende Geist hier ebenfalls durchweht?
Photo: BY-SA 3.0 fr
Macron hilf!
UPDATE:
Anfang dieses Jahres berichteten wir in unserem WWW-Frankreich von den dortigen Überlegungen sowohl medizinisches Cannabis zuzulassen wie auch eine Regierungskommission zur Legalisierung einzusetzen. Auf beiden Feldern sind bislang keine spruchreifen Fortschritte zu vermelden.
Dagegen blüht der Handel mit CBD. In einem guten Dutzend Läden, zumeist in Paris, werden unter Berufung auf europäisches Recht CBD-Produkte verkauft. Die EU erlaubt den Handel mit Hanfprodukten mit CBD und weniger als 0,2 Prozent THC. Französisches Recht differenziert da nicht und verbietet diesen Handel. Nun stellt sich die ‘question’, was gilt: EU-Höchstgrenze für THC oder das nationale Verbot? Stay tuned.
UPDATE II:
Medizinisches Cannabis ? Mais oui!
Nach letzten Umfragen befürworten 82% der französischen Bevölkerung die Einführung von medizinischem Cannabis. Letztendlich möchte auch Frankreich nicht hintenanstehen bei diesem weltweiten Trend.
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