Frag den Kerner: Nachweisbarkeit von LSD

Frage:

Gibt es Drogentests, die erkennen können, das ich LSD genommen habe?

Antwort:

Grundsätzlich ist der Konsum von LSD natürlich nachweisbar. Die gängigen Drogenschnelltests auf dem Markt erfassen LSD derzeit aber nicht.

Drogenschnelltests

Es gibt eine ganze Reihe von Testverfahren, mit denen die Polizei, aber auch Justizvollzugsanstalten, therapeutische Einrichtungen und die Bundeswehr den Konsum von Drogen überprüfen. Solche Tests werden häufig Drogenschnelltest genannt, da sie ohne Einsatz eines Labors überall eingesetzt werden können und nach wenigen Minuten ein Ergebnis liefern.

In vielen Bereichen der privaten Wirtschaft werden auf diese Weise auch Arbeitnehmer überwacht – insbesondere dort, wo es besondere Arbeitssicherheitsanforderungen gibt, z.B. bei der Wartung und Reparatur von Offshore-Windkraftanlagen.

Dabei kommen unterschiedliche Testverfahren zum Einsatz: Entweder werden Körperflüssigkeiten, d.h. Urin, Schweiß oder Speichel, auf Rückstände oder Abbauprodukte von Drogen getestet. Oder es wird die Oberfläche des Körpers oder die Oberfläche von Gegenständen auf Spuren von BtM untersucht. So können z.B. auf dem Lenkrad eines Autos oder an Geldschein auch minimalste Anhaftungen von Kokain gefunden werden.

Die Tests unterscheidet man je nach Anwendungsweise in sogenannte Wischtests, mit denen die Oberfläche eines Gegenstandes oder die Haut einer betroffenen Person abgewischt wird. Auch Speicheltest, bei denen im Mundraum eine Speichelprobe genommen wird, fallen darunter. Daneben gibt es die klassischen Urintest, bei denen die betroffene Person zunächst in einen Becher pinkeln muss, in den dann ein Teststreifen eingetaucht wird.

Je nach Hersteller sind die Tests nur für eine Anwendungsweise – z.B. nur Speicheltest – oder für mehrere Anwendungsmethoden geeignet – z.B. kombinierte Speichel- Oberflächen und Schweißtests.
Die Schnelltester kosten heute nicht mehr viel, in der Regel sind sie für um oder unter 10 EUR zu bekommen und können daher massenhaft eingesetzt werden.

Welche Stoffe werden getestet?

Die handelsüblichen Schnelltests, wie sie üblicherweise von der Polizei eingesetzt werden, testen gleichzeitig vier bis 10 verschiedenen Stoffe. Der DrugWipe S 505 G der Firma Securetec z.B. kann Cannabis, Amphetamin, Methamphetamin, Opiate und Kokain nachweisen. Das Modell DrugWipe S 602 G der gleichen Firma kann zusätzlich noch PCP und Ketamin aufspüren. Andere Schnelltester können auch MDMA, Benzodiazepine, Methadon, Buprenorphine, Oxycodone und Tramadol erkennen.

Wie funktionieren die Tests?

Das Testergebnis wird in der Regel durch Verfärbung eines Teststreifen oder Testsubstanz angezeigt. Ja, genau so wie damals in der Schule, als wir Lackmuspapier bekommen haben. Häufig wird dabei nicht eine bestimmte Substanz selber nachgewiesen, sondern deren Abbauprodukt. Bei Cannabis z.B. reagiert der Test in der Regel nicht auf THC, sondern auf THC-COOH, d.h. THC-Carbonsäure, die bei der Verstoffwechselung von Cannabis entsteht. Abbauprodukte sind daher viel länger nachweisbar, auch dann noch, wenn der Stoff selber bereits vollständig abgebaut ist.

Und wie ist das jetzt mit LSD?

Wer LSD zu sich genommen hat, muss damit rechnen, dass es im Urin und im Speichel noch nach vier oder fünf Tagen nachweisbar ist. Allerdings sind mir keine Schnelltester bekannt, die auch LSD nachweisen können. Der Nachweis von LSD wird daher wohl nicht am Straßenrand, sondern nur im Labor erfolgen können. Dabei sollte man wissen, dass LSD auch im Blut ca. vier bis fünf Tage nach dem Konsum noch nachgewiesen werden kann. Ich habe aber noch keine Blutuntersuchung gesehen, bei der neben den üblichen Drogen – Cannabis, Amphetamin, Opiate und Kokain – auch auf LSD untersucht wurde.

Der genaue Nachweis von LSD ist dabei technisch gar nicht so einfach. So kann z.B. die Kriminaltechnik des LKA Mecklenburg-Vorpommern LSD nur qualitativ nachweisen, nicht aber quantitativ. Anders ausgedrückt: Möglich ist denen nur der Nachweis, dass LSD vorhanden ist. Um herauszufinden, wie viel vorhanden ist, müssen sichergestellte LSD-Trips zu Kriminaltechnik in ein anderes Bundesland geschickt werden.

LSD ist damit ein Stoff, dessen Konsum derzeit nicht effektiv durch die Polizei, z.B. im Rahmen von Verkehrskontrollen, festgestellt werden kann. Das unterscheidet LSD maßgeblich von anderen Drogen wir Cannabis, Amphetamin und Kokain. So schön das jetzt klingen mag, eins muss klar sein: Wer auf LSD ist, hat weder am Lenkrad eines Autos, noch am Lenker eines Zweirades etwas zu suchen. Und zwar unter keinen denkbaren Umständen.

Ulrich Kerner

Fachanwalt für Strafrecht
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