Frag den Kerner: Drogen und Verkehr

Frage:

Gibt es Grenzwerte für Drogen im Straßenverkehr?

Antwort:

Ja, die gibt es. Und ein Verstoß dagegen kann teuer und äußerst unangenehm werden!

Grenzwerttabelle-320x336Für illegale Betäubungsmittel gibt es analytische Grenzwerte, bei denen unwiderlegbar vermutet wird, dass man nicht mehr fahrtüchtig ist. Das ist vergleichbar mit der 0,5 Promille-Grenze für das legale Betäubungsmittel Alkohol im motorisierten Straßenverkehr. Hier ist es nicht möglich, zu beweisen, dass man mit 1,0 Promille noch prima fahren kann. So ist das mit Stoffen, die nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten sind. Dabei gelten derzeit die in der nebenstehenden Tabelle gelisteten maximalen Mengen in Nanogramm (ng) pro Milliliter (ml) im Blut. Bei Verstößen gegen die in der Tabelle angegebenen Grenzwerte im Straßenverkehr kann ein Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit erlassen werden, unter bestimmten Umständen droht aber auch eine Verurteilung zu einer Geld- oder gar Freiheitsstrafe nach dem Strafgesetzbuch.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Werden diese Grenzwerte im Blut beim Führen eines Kraftfahrzeuges überschritten, handelt der Fahrer ordnungswidrig gemäß § 24a Staßenverkehrsgesetz (StVG), da ab diesen Werten eine berauschende Wirkung unterstellt wird. Man spricht dann von einer sogenannten Drogenfahrt. Diese Ordnungswidrigkeit wird in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 500,00 Euro geahndet, zudem gibt es 1 Monat Fahrverbot. Für eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit ist jedoch Vorsatz oder Fahrlässigkeit nötig. Dies bietet Möglichkeiten für eine Verteidigung gegen das Bußgeld, die aber nicht überschätzt werden sollten. Trotzdem sollte im Einzelfall immer geprüft werden, ob der betroffenen Person überhaupt klar war, dass sie nicht Auto fahren durfte.

Grenzwert THC

Der strikte Grenzwert für THC von 1,0 ng/ml wird derzeit von der Grenzwertkommission in Frage gestellt. In der Grenzwertkommission sitzen namhafte Wissenschaftler, die regelmäßig Empfehlungen zu dem Thema aussprechen. Aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse wird dort nun die Auffassung vertreten, dass in bestimmten Fällen erst bei einem Wert von 3,0 ng/ml THC von einer Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden kann. Diese Empfehlung haben die Gerichte jedoch bisher ignoriert. Das gilt es zu ändern – durch engagierte Verteidigung und Verwaltungsverfahren.

Verwaltungsverfahren

In der Regel folgt auf ein Bußgeldbescheid wegen BtM am Steuer ein Verwaltungsverfahren der Führerscheinbehörde, weil betroffenen Person nicht mehr als geeignet angesehen wird, am motorisierten Straßenverkehr teil zu nehmen. Die Behörde entzieht dann die Fahrerlaubnis. Das ist für die meisten Betroffenen in der Regel viel unangenehmer, als das Bußgeld selber. Dieses Verwaltungsverfahren ist vom Bußgeld- oder Strafverfahren strickt zu unterscheiden. Hier gelten andere Regeln, wenn man sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wehren will. Auch hier ist die Verteidigung oft aussichtslos. Es lohnt sich aber in der Regel, die Sache genau überprüfen zu lassen.

Vor diesem Hintergrund kann nicht oft genug betont werden: Wer gerne Rauschmittel konsumiert, sollte grundsätzlich viel Zeit verstreichen lassen, bevor er sich ans Steuer setzt.

uli-kerner-1Rechtsanwalt Ulrich Kerner aus Berlin verteidigt bundesweit in Betäubungsmittelsachen, Führerscheinangelegenheiten und allen anderen Strafverfahren.

Büro Tel.:
030 – 262 20 23
Notfallnummer bei Festnahmen und Durchsuchungen:
0176 – 967 565 35
www.anwaltfuerstrafsachen.de

Hempedelic